HSG-Geschäftsführer Seipp: "Die Gerechtigkeit hat gesiegt"

HSG Wetzlar erhält die zwei Punkte gegen Göppingen zurück - Weltmeister Andrej Klimovets aber bleibt gesperrt

"Aus unserer Sicht hat die Gerechtigkeit gesiegt", jubelte Björn Seipp, der Geschäftsführer der HSG Wetzlar am Freitag in Frankfurt, "wir bekommen die Punkte zurück". Im Konferenzraum II des Landessportbundes Hessen hatte die 2. Kammer des Bundessportgerichts des DHB unter Vorsitz von Jürgen Thomas dem Einspruch der Wetzlarer gegen den von der HBL erteilten Punktabzug aus dem Heimspiel gegen FA Göppingen (26:25) stattgegeben. Seipp war überglücklich, auch da sich durch die beiden zurückbekommenen Zählern die Situation im Abstiegskampf etwas entspannt hat. "Dieses Urteil haben sich Fans und Mannschaft verdient. Ich hoffe, es gibt uns Auftrieb für die kommenden Aufgaben", so der Geschäftsführer.

In erster Instanz hatte die Toyota Handball-Bundesliga der HSG die gewonnenen Zähler aberkannt und Zugang Andrej Klimovets bis zum Saisonende gesperrt, da man der Auffassung gewesen war, Klimovets sei neben einer Spielgenehmigung bei der HSG auch im Besitz einer beim Oberligisten TSG Haßloch gewesen. Demzufolge sollte der Weltmeister von 2007 bei seinem ersten und bislang einzigen Einsatz für die HSG am 8. Februar gegen die Schwaben nicht spielberechtigt gewesen sein.

Klimovets hatte im September 2010 bei der TSG einen Passantrag unterschrieben, hatte den Verantwortlichen aber schon einen Tag später mitgeteilt, dass er nicht zur Verfügung stehen werde und hatte auch keine Partie für den Club ausgetragen.


Gegen den möglichen Abstieg

"Hier geht es auch um einen möglichen Abstieg der HSG", hatte Wetzlars Anwalt Manfred Rühl während der Anhörung gesagt. Nach der rund zweieinhalbstündigen Verhandlung sagte Vorsitzender Thomas: "Wir glauben der HSG, dass sie in gutem Glauben gehandelt hat und widersprechen dem ersten Urteil. Die HSG hat sich nachweislich bei der HBL rückversichert, ob Klimovets spielberechtigt ist". Damit hatte die Einspruchsbegründung von Rühl Erfolg. Er hatte eingangs auf einen Paragraphen hingewiesen, der aussagt, dass - wenn ein Verein im guten Glauben handelt, dass bislang keine weitere Spielgenehmigung für einen Akteur vorliegt - auch die zweite Spielgenehmigung rechtskräftig sein kann.

Klimovets kommt indes nicht straffrei davon. Zwar bestätigte Thomas auch dem Profi aufgrund seiner Aussage im "guten Glauben gehandelt" zu haben, dennoch bleibt die Sperre bestehen. Für Rühl ist das "salomonische Urteil" in Bezug auf den Kreisläufer nicht zu verstehen: "Das passt nicht zusammen. Wenn ich sage, er hat nichts Unrechtes getan, hätte man folgerichtig sagen müssen, er ist weiter spielberechtigt." Hinzu komme, dass "Klimo" kein Mitglied der TSG war, was nach den Statuten des Pfälzischen Verbandes eine Spielgenehmigung ausschließe.

Die HSG überlegt nun, den bis zum Rundenende gültigen Vertrag mit Klimovets aufzulösen oder gegen die Sperre vorzugehen und erneut Revision einzulegen. Bei einem Erfolg könnte man dann sogar die drei Niederlagen gegen Berlin, beim Bergischen HC und gegen Flensburg (jeweils ohne Klimovets) anfechten. Ein Recht auf Revision steht indes auch Göppingen zu, das nun wieder zwei Zähler weniger hat.


Schwächen im System

HBL-Justiziar Andreas Thiel hatte zuvor gefordert, beim ersten Urteil zu bleiben. Später sprach der Ex-Nationalkeeper von einem "bizarren Fall, der uns die Schwächen im System aufgezeigt hat". Nicht nur Thiel kritisiert die undurchsichtige Regelung der Spielgenehmigungen seitens der Landesverbände: "Wir hätten auch bei der HBL gern, dass die Spieler nur bei uns geführt werden und wir eine zentrale Eingabestelle haben. Die Verbände stellen sich aber quer, da sie mit der Passvergabe Geld verdienen."