DHB-Präsidium legt Rechtsmittel gegen Urteil des Bundessportgerichts ein
01.03.10 - 18:03
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Am 24. Februar 2010 hatte das Bundessportgericht des DHB dem Antrag des Westdeutschen Handball-Verbandes stattgegeben, den Beschluss des Erweiterten Präsidiums (EP) vom 21. November 2009 auf Übertragung des Spielbetriebs der 3. Liga auf den DHB aufzuheben. Die mündliche Begründung: der am 21. November gestellte NHV-Änderungsantrag (Verwaltung der Dritten Liga durch den DHB) sei kein zulässiger Abänderungsantrag zum Antrag vom 29. Oktober 2009 (Verwaltung durch die Landesverbände), und wäre nur in Form eines fristgerechten eigenständigen Antrages zulässig. Auf seiner Sitzung am Samstag in Dortmund befasste sich das DHB-Präsidium mit dem o.a. Rechtsverfahren und beschloss folgende Schritte:
1. Der DHB legt gegen die Entscheidung des Bundessportgerichts Rechtsmittel ein.
2. Der Antrag auf Übertragung der Spielklassenverwaltung der 3. Ligen von den Regionalverbänden auf den DHB wird parallel zur Einlegung der Rechtsmittel neu gestellt und dem EP zur Entscheidung vorgelegt.
3. Das Präsidium des DHB beruft das Erweiterte Präsidium am 3. April 2010 zu einer ordentlichen Sitzung nach Berlin ein.
4. Das Präsidium geht davon aus, dass die 3. Ligen ab der kommenden Spielserie 2010/2011 weiterhin unter der Spielleitung des DHB stehen. Der Spielbetrieb der 3. Ligen wird dann - wie vom Präsidium beschlossen – vom Spielausschuss der 3. Liga unter Vorsitz von Horst Keppler geleitet. Die präsidiale Anbindung erfolgt über den Vertreter der Regional- und Landesverbände Karl-Friedrich Schwark.
5. Alle Vereine der Regionalligen, der 2. Bundesliga der Männer und Frauen und der Oberligen, die sich sportlich für die 3. Liga qualifizieren können, werden darüber schriftlich unterrichtet.


